
Pflegeberatung
über Sozialgesetzbuch V und XI
Wir erkundigen uns vor Ort wobei wir Ihnen helfen können.
Persönliche Beratung: Erstgespräch
Persönliche Beratung beim Erstkontakt zur Einschätzung der Situation:
Die zuständige Pflegefachkraft kommt zu Ihnen vor Ort und übernimmt ebenfalls die Beratung bei all ihren Fragen.
Wir sprechen viele Sprachen!
- Beantragung einer Pflegestufe bei der zuständigen Pflegekasse
- Stellen eines Verschlechterungsantrags bei der zuständigen Pflegekasse
- Häusliche Betreuung für Menschen mit Demenz
- Finanzielle Leistungen der Pflegekassen
- Beantragung zusätzlicher Betreuungsleistung
- Hilfs- und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige
- Beratung zur Verhinderungspflege/Ersatzpflege und die Finanzierung
- Pflegehilfsmittel